Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen)

Bei allen geschäftlichen Abwicklungen gelten die AGB der Compendium GmbH.

Die nachstehenden Bedingungen sind Vertragsbestandteil und haben in jedem Falle Vorrang vor abweichenden Einkaufs- oder ähnlichen Bedingungen des Bestellers. Sie sind die Grundlage aller Geschäftsbeziehungen und müssen für künftige Geschäfte nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Hinweisen des Bestellers auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1. Preise
Maßgebend für die Preisstellung ist der am Tage der Lieferung gültige Listenpreis bzw. der Angebotspreis. Die Angebote sind für die Angebotszeit verbindlich, gerechnet vom Tage der Abgabe. Die Preise verstehen sich netto ab Lager, zuzüglich Fracht. Hinzugerechnet wird die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.

2. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung wird unter dem Tag des Abgangs der Ware bzw. der Teillieferung ausgestellt, wenn kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde. Zahlungsfristen beginnen mit dem Rechnungsdatum. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat sofort ohne Abzug in EURO zu erfolgen, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Die Zahlung durch Wechsel bedarf der vorherigen Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat zu zahlen. Mahnkosten werden wie folgt in Rechnung gestellt: Für die zweite Mahnung 6,00 €, für die dritte Mahnung 10,00 €. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten. Bei Banküberweisungen gilt der Tag als Zahlungseingang, an dem die Gutschriftsanzeige bei der Compendium GmbH eingeht. Wird eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bekannt oder gerät dieser mit der Zahlung in Verzug, so behält sich die Compendium GmbH das Recht vor, die sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen einschließlich laufender Wechsel zu verlangen. Weiterhin behält sich die Compendium GmbH im Falle von Liquidtätsschwierigkeiten des Auftraggebers vor, weitere Lieferungen bis zur Stabilisierung der Vermögensverhältnisse nur gegen Vorauszahlung des Rechnungsbetrages zu erbringen. Außerdem hat die Compendium GmbH das Recht, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen des Bestellers einzustellen sowie die Ausführung neuer Aufträge abzulehnen.

3. Eigentumsvorbehalt
Bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen bleiben die gelieferten Waren Eigentum der Compendium GmbH. Sicherungsübereignungen und Pfändungen dieser Waren sind untersagt. Im Falle der Verfügung über Waren durch Dritte ist der Besteller verpflichtet, auf Verlangen der Compendium GmbH seine Abnehmer offenzulegen, im Falle eines Zugriffs auf die Waren durch Dritte insbesondere bei Pfändungen, hat der Besteller hierüber sofort Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Lieferanten hinzuweisen. Wir liefern ausschließlich unter verlängertem Eigentumsvorbehalt.

4. Übertragbarkeit
Die Compendium GmbH behält sich vor, Rechte aus Lieferverträgen an Dritte zu übertragen.

5. Stornierung
Verwehrt der Besteller die Erfüllung eines Vertrages, so darf die Compendium GmbH auf Erfüllung des Vertrages bestehen oder Stornierungskosten in Höhe von 40 % des Bruttoverkaufspreises geltend machen. Verweigert der Besteller aus Gründen, die die Compendium GmbH nicht zu vertreten hat, die Annahme der Lieferung, so gehen die durch Rücksendungen und erneuten Versand entstehenden Kosten zu Lasten des Bestellers.

6. Lieferzeit
Die von der Compendium GmbH genannten Lieferzeiten sind immer nur als annähernd und freibleibend zu betrachten und werden möglichst eingehalten. Der Lieferant ist keinesfalls verpflichtet, einen Schaden zu ersetzen, der sich durch eine Überschreitung der Lieferzeit ergibt. In Fällen höherer Gewalt oder sonstiger außergewöhnlicher Ereignisse, als solche sind auch behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen und außergewöhnliche Störungen bei der Selbstbelieferung zu verstehen, hat die Compendium GmbH das Recht, ihre Lieferungen entsprechend später oder eingeschränkt vorzunehmen. Außerdem hat sie das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass ihr hieraus eine Schadensersatz- und Nachlieferungsverpflichtung erwächst.

7. Mängelgewährleistung
Offene Mängel müssen binnen 8 Tagen nach erfolgter Lieferung durch schriftliche Anzeige bei der Compendium GmbH gerügt werden. Handelsübliche Abweichungen berechtigen nicht zu Mängelrügen. Bei Fehlern oder Mängeln an einem Teil einer Warensendung ist der restliche, nicht rügbare Teil abzunehmen und zu bezahlen. Mängelrügen gelten vom Grunde her nur dann als anerkannt, wenn diese von der Compendium GmbH schriftlich bestätigt werden. In diesem Falle ist die Compendium GmbH zur Nachbesserung bzw. zu einer Ersatzlieferung oder zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages berechtigt. Dies gilt insbesondere für indirekte Schäden oder Folgeschäden. Bei Nichtbeachtung der Gebrauchshinweise der Compendium GmbH oder des Herstellers sind Schadensersatzansprüche ebenfalls ausgeschlossen.

8. Rücknahme oder Umtausch
Kundenspezifisch gefertigte Waren können nicht umgetauscht werden. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. Für die Rücknahme wird generell eine Retourenummer erteilt.

9. Datenschutz
Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten werden bei der Compendium GmbH gespeichert. Alle personenbezogenen Daten werden unbedingt vertraulich behandelt.

10. Ungültigkeit einzelner Bedingungen
Sollte eine dieser Bedingungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt. Die ungültig gewordene Bedingung wird durch eine Bedingung ersetzt, die der ungültigen wirtschaftlich und inhaltlich am nähesten kommt.

11. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Nur mündlich getroffene Nebenabreden sind nicht rechtsgültig.

12. Für den Handel mit Nahrungsergänzungen gilt zudem folgende Bestimmung:
Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Verkehrsfähigkeit der vertraglichen Produkte im jeweiligen Land. Dasselbe gilt für alle textlichen und werblichen Aussagen auf sämtlichen Werbemitteln und den Verpackungen der Produkte sowie im Umfeld des Inverkehrbringers. Soweit sich aus der jeweiligen Gesetzeslage trotzdem eine Haftung der Compendium GmbH ergeben sollte, stellt der Auftraggeber diese im Innenverhältnis von jeglichen Ansprüchen frei und leistet entsprechenden Schadenausgleich einschließlich, sämtlicher Kosten zur Abwehr solcher Ansprüche. Dieselbe Regelung gilt, soweit Rechte Dritter durch das Inverkehrbringen des jeweiligen Produktes beeinträchtigt werden (z. B. Patentrechte o. ä.).

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Der Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Regensburg, ebenso der Gerichtsstand. Die vorstehenden Bedingungen gelten als rechtsverbindlich und vom Besteller anerkannt, sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen wurden, die von der Compendium GmbH schriftlich bestätigt worden sind.